
Steuerberatung in Hamm
Individuelle steuerliche Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Leistungen
Von der laufenden Buchführung bis zum Jahresabschluss
Wir begleiten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten — für Privatpersonen und Unternehmen.
01
Steuererklärungen
Die Steuererklärung ist für viele der einzige regelmäßige Berührungspunkt mit dem Finanzamt – und zugleich die Stelle, an der Sorgfalt unmittelbar wirkt. Wir erstellen Ihre Erklärungen vollständig, fristgerecht und auf Grundlage der geltenden Rechtslage.
- Einkommensteuererklärung
- Für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Personen mit mehreren Einkunftsarten – einschließlich der Anlagen zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Erklärungen für Unternehmen und Selbstständige
- Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler und Betriebe, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Laufende Anmeldungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, auf Wunsch mit Antrag auf Dauerfristverlängerung.
- Prüfung des Steuerbescheids
- Abgleich des Bescheids mit der eingereichten Erklärung und, wo geboten, Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist.
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt
- Wir übernehmen die Korrespondenz und beantworten Rückfragen der Finanzverwaltung für Sie.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich nötig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Erstgespräch klären wir das gemeinsam – bringen Sie mit, was vorhanden ist.
02
Finanzbuchhaltung
Die laufende Buchführung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist die Datengrundlage, aus der sich Liquidität, Ertragslage und Handlungsspielräume ablesen lassen. Wir führen sie so, dass die Zahlen nicht erst zum Jahresende aussagekräftig werden.
- Laufende Kontierung und Buchung
- Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben, in einem mit Ihnen abgestimmten Rhythmus.
- Debitoren und Kreditoren
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben nachvollziehbar – Grundlage für Mahnwesen und Zahlungsplanung.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Ermittlung der Zahllast beziehungsweise des Erstattungsanspruchs und fristgerechte elektronische Übermittlung.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Periodische BWA mit Ergebnisrechnung sowie Summen- und Saldenliste – der laufende Blick auf die Entwicklung Ihres Betriebs.
- Kassen- und Bankbuchführung
- Abstimmung der Bestände und Prüfung der Kassenführung auf die formalen Anforderungen.
- Digitale Belegverarbeitung
- Auf Wunsch arbeiten wir mit digitaler Belegübermittlung; Papierbelege bleiben ebenso möglich.
Umfang und Rhythmus richten sich nach Ihrem Betrieb. Wir stimmen beides zu Beginn der Zusammenarbeit ab und passen es an, wenn sich Ihre Anforderungen ändern.
03
Jahresabschlüsse & Bilanzen
Der Jahresabschluss schließt das Wirtschaftsjahr ab und ist zugleich die Unterlage, die Banken, Finanzamt und Gesellschafter zu sehen bekommen. Er soll richtig sein – und er soll erklärbar bleiben.
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
- Aufstellung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, unter Beachtung der für Ihre Größenklasse geltenden Erleichterungen.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Für Betriebe, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind – als Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
- Anhang und Lagebericht
- Soweit nach Rechtsform und Größenklasse erforderlich, erstellen wir die ergänzenden Bestandteile des Abschlusses.
- Steuerliche Überleitung
- Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz beziehungsweise Erstellung der Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV.
- Offenlegung
- Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen an den Bundesanzeiger, sofern eine Offenlegungspflicht besteht.
- Abschlussbesprechung
- Wir erläutern das Ergebnis, ordnen die Kennzahlen ein und besprechen, was sich daraus für das laufende Jahr ableiten lässt.
Je vollständiger die laufende Buchführung geführt wurde, desto zügiger steht der Abschluss. Führen wir die Buchhaltung ganzjährig, liegen die meisten dieser Unterlagen bereits vor.
04
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Löhne müssen pünktlich, korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden – für Ihre Mitarbeiter ebenso wie für Krankenkassen, Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Wir übernehmen die Abrechnung samt Meldewesen.
- Monatliche Entgeltabrechnung
- Ermittlung von Brutto und Netto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge – mit Abrechnung für jeden Mitarbeiter.
- Meldungen und Beitragsnachweise
- An-, Ab-, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger sowie die monatlichen Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
- Lohnsteueranmeldung
- Fristgerechte elektronische Übermittlung der Anmeldung an das Finanzamt.
- Bescheinigungswesen
- Entgeltbescheinigungen für Behörden, Krankenkassen, Elterngeldstellen und Arbeitsagentur.
- Besondere Beschäftigungsformen
- Abrechnung von Minijobs, kurzfristigen Beschäftigungen, Auszubildenden und Aushilfen einschließlich der Meldungen an die Minijob-Zentrale.
- Begleitung bei Prüfungen
- Unterstützung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
Für den Wechsel von einem anderen Abrechnungsbüro übernehmen wir die Stammdaten und die Werte des laufenden Jahres, damit Lohnkonten und Jahresmeldungen lückenlos bleiben.
05
Unternehmensberatung
Nicht jede unternehmerische Frage ist eine Steuerfrage – aber nahezu jede hat steuerliche Folgen. Wir begleiten betriebswirtschaftliche Entscheidungen dort, wo Zahlen und Recht zusammenkommen.
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Gegenüberstellung der steuerlichen und haftungsrechtlichen Auswirkungen – bei Gründung ebenso wie bei einer späteren Umstrukturierung.
- Investitions- und Finanzierungsplanung
- Wir rechnen durch, wie sich ein Vorhaben auf Liquidität, Ergebnis und Steuerbelastung auswirkt, bevor die Entscheidung fällt.
- Liquiditäts- und Ergebnisplanung
- Vorschaurechnungen auf Basis Ihrer laufenden Zahlen – als Grundlage für Disposition und Gespräche mit Kapitalgebern.
- Unterlagen für Banken
- Aufbereitung von Abschluss, Auswertungen und Planzahlen für Kredit- und Ratinggespräche.
- Nachfolge und Übertragung
- Steuerliche Aspekte der Übergabe eines Betriebs oder von Gesellschaftsanteilen, einschließlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen.
- Kennzahlen einordnen
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen – nicht als Selbstzweck, sondern mit Blick auf die Entscheidungen, die anstehen.
Beratung ersetzt keine Entscheidung – sie soll sie tragfähig machen. Wir sagen auch, wenn ein Vorhaben aus steuerlicher Sicht ungünstig liegt.
06
Fördermittelberatung
Öffentliche Förderprogramme sind an Voraussetzungen, Fristen und Nachweise gebunden. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet sich dabei meist früher, als viele annehmen – nämlich vor Beginn der Maßnahme.
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben dem Grunde nach in Betracht kommt – und welche formalen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
- Antragstellung
- Zusammenstellung der Antragsunterlagen und der geforderten betriebswirtschaftlichen Angaben.
- Bescheinigungen des Steuerberaters
- Viele Programme verlangen Bestätigungen durch einen Steuerberater. Diese stellen wir im erforderlichen Umfang aus.
- Verwendungsnachweis
- Nach Abschluss der Maßnahme belegen wir die zweckentsprechende Verwendung gegenüber der Bewilligungsstelle.
- Fristen und Auflagen
- Bewilligungsbescheide enthalten Bindungs- und Meldepflichten. Wir behalten sie im Blick, damit die Förderung nicht nachträglich entfällt.
- Abstimmung mit der Hausbank
- Bei durchgeleiteten Förderkrediten stimmen wir die Unterlagen mit Ihrer Bank ab.
Welche Programme in Frage kommen, hängt von Vorhaben, Branche, Standort und Zeitpunkt ab – und die Förderlandschaft ändert sich laufend. Wir prüfen das für Ihren konkreten Fall, statt allgemein zu beraten.
Häufige Fragen
Was Mandanten häufig wissen möchten
Was benötige ich für ein erstes Gespräch?
Für ein erstes Gespräch genügen die letzten Steuerbescheide bzw. Jahresabschlüsse sowie ein kurzer Überblick über Ihr Anliegen. Weitere Unterlagen werden bei Bedarf besprochen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach der Erstberatung wird der Umfang der Zusammenarbeit festgelegt; die laufende Kommunikation erfolgt nach Absprache persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Welche Fristen sind zu beachten?
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse unterliegen gesetzlichen Abgabefristen. Bei steuerlicher Vertretung gelten in der Regel verlängerte Fristen, die individuell geprüft werden.
